Reglement

Präambel

Beide MKs haben die Aufgabe sich um eine Verlegungstermin zu bemühen !! Spiel sollte innerhalb von
4 Wochen nachdem festen Spieltag gelaufen sein.

Einen neuen Termin müssen beide MKs bis spätestens eine Woche nach dem Spieltag beim Ligasekretär bestätigen
Dieser Termin ist verbindlich !!!! Wer dort nicht antritt, hat das Match verloren !!!

Sollte kein Termin zustande kommen, wird von mir ein Termin vorgegeben der auch verbindlich ist. Auch da gilt wer nicht antritt, verliert. Sollten beide nicht antreten wird das Spiel für beide 0:2 gewertet.

Festgelegt wurde, dass jenes Team, das am "normalen" Spieltag spielen konnte, das Recht hat, 2-3 Termine vorzuschlagen. Der Ligasekretär entscheidet dann einen.

§ 1 Spielmodus

1. Spielberechtigt in der Nordrhein-Westfalenliga sind Vereine in NRW.
a) Spielberechtigte Mitglieder dieser Vereine müssen ihren Hauptwohnsitz in NRW haben. Auf Antrag sind Ausnahmen vom § 1.a) für einzelne Spieler möglich. Über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entscheidet die MKV. Eine einmal erteilte Ausnahmegenehmigung . gilt bis auf Widerruf durch die MKV.
b) Spielberechtigt sind alle beim Ligasekretär gemeldeten Spieler. Auf Verlangen des gegnerischen Teams muss sich jeder Spieler mit einem Lichtbild Ausweis ausweisen.
c) Zum Nachmelden eines Spielers muss der Ligasekretär informiert werden. Die Spielberechtigung wird dann in der Info allen mitgeteilt.
Eine Mannschaft besteht aus 4 bis max. 16 Spielern.

2. An einem Spieltag werden vier Doppel und vier Einzel ausgespielt, wobei ein Spieler nicht gleichzeitig in beiden Doppeln aufgestellt sein darf.

3. Es werden vier verschiedene Einzelspieler gestellt. Die Aufstellung muß nach Spielerstatus erfolgen.
(z. B. Elite gesetzt an E1 dann Master an E2). Gesetzt werden nur Elite und Master Spieler im Einzel, laut der Einteilung der P4P-Tour.

4. Es wird auf zwei Gewinnsätze nach den DSAB Spiel- und Turnierregeln und P4P Ergänzungen gespielt.

5. Eine Mannschaft kann mit min. drei bis max. zehn Spielern an einem Spieltag antreten. Sollten beide Mannschaften an einem Spieltag mit nur 3 Mann antreten, so wird die Begegnung als Unentschieden
(1:1, 4:4, 8:8) gewertet.
a) Es darf je ein Spieler in beiden Doppeln ausgewechselt werden. Aber erst in der 2. Doppelrunde und der/die Spieler müss(en) vor Beginn der 2. Doppel Runde getauscht werden.

6. Ligapunkte werden wie folgt verteilt:
a) Begegnung: Pro Begegnung können zwei Punkte erreicht bzw. verloren werden.
Bei Spielgleichheit teilen sich die Mannschaften je einen Punkt.
b) Spiele: Es können max. acht Punkte erreicht werden.
c) Sätze: Es können max. sechzehn Punkte erreicht werden.

7. Übertrifft eine Liga eine Stärke von 12 Mannschaften, wird sie unterteilt (1.Liga , 2.Liga u.s.w.) Neue Mannschaften starten immer in der untersten Ligaklasse.Bei Bedarf werden zwei 3.Ligen und bis zu vier 4.Ligen erstellt (Baumsystem) .Der Aufstiegsmodus bei mehreren Ligen in die nächsthöhere wird erst bei Bedarf erstellt.

8. Bei mehreren Ligen besteht die Stärke der höheren Ligen aus 8 Mannschaften. Jeweils zwei Mannschaften steigen direkt auf bzw. ab: die Dritte wird durch ein Relegationsspiel ermittelt. Der Spielmodus dieser Begegnung entspricht dem des Pokalfinales (vgl. 9.4 u. 9.5).

9. Sollte eine qualifizierte Mannschaft zu Beginn einer neuen Saison nicht mehr melden, so wird die betroffene Liga nach folgendem System aufgefüllt. 1.Verlierer Relegation/2.Absteiger/3.Plazierung

10. Sollten mehrere Teams die gleiche Qualifikation der vergangenen Saison für sich beanspruchen, geschieht die Einteilung nach folgenden Regeln:
a) Der erreichte Ligaplatz verbleibt beim Verein, bei dem das Team in der letzten Saison gespielt hat. (z.Zt. sind das die Vereine Joker Oberhausen; JaJa Zecken ).
b) Bei nicht vereinsgebundenen Teams verbleibt der Ligaplatz bei dem Team, das zahlenmäßig die meisten Mitglieder der vergangenen Saison meldet.
c) Bei zahlenmäßig gleicher Aufteilung entscheidet die MKV, gegebenenfalls unter Ansetzung eines Entscheidungsspiels

§ 2 Startgeld und Preise

1. Das Startgeld pro Mannschaft beträgt 100,00 € für die erste Liga, 75,00 € für die zweite Liga, und 50,00 € für die dritte Liga. Beim Ausscheiden eines Teams während der Saison (Der Beginn der MKV zählt als Saisonbeginn) wird gezahltes Startgeld nicht erstattet.

2. Die Kosten für Auslagen betragen 10,00 € pro Mannschaft. Bei Mailversand keine Kosten.

3. Die Startgelder fließen in die Ligakasse. Über deren Verwendung entscheidet die MKV.

4. Jede teilnehmende Mannschaft erhält einen Pokal. Die jeweils besten Einzelspieler der einzelnen Ligen und die beste Dame aller Ligen erhalten einen Extra-Pokal.

5. Die Preisgelder sind abhängig von der Ligakasse, und der Aufteilung der einzelnen Ligen. Sie werden auf der MKV vor einer Saison bestimmt. Preisgelder (Stand 2006): 1. Liga 2. Liga 3. Liga 340,00 € 210,00 € 100,00 € 240,00 € 110,00 € 80,00 € 140,00 € 60,00 € 40,00 € 80,00 € 20,00 €

6. Der Ort der Preisverleihung ist das Pokalfinale am Schluß der Saison. Ersatzweise bestimmt die Siegermannschaft der 1.Liga den Ort der Preisverleihung.

§ 3 Termine

1. Spieltag ist grundsätzlich Sonntag. Beginn zwischen 16.00 und 18.00 Uhr je nach Heimspielzeit. Ausnahmen (z. B. wegen Öffnungszeiten des Spiellokals) sind möglich.

2. Spieltage werden von der Ligaleitung in Abhängigkeit von der P4P-TOUR nach Möglichkeit
14-tägig festgelegt.
a) Während der Sommerferien in NRW werden keine Spieltage angesetzt.

3. Nachmeldung einer Mannschaft während der laufenden Saison ist nicht möglich.

4. Nachmeldung einzelner Spieler ist jederzeit möglich. Es gilt eine Sperre von einem Spieltag nach Eingang der Nachmeldung (per Mail) beim Ligasekretär.

§ 4 Allgemeines

1. Gespielt wird am P4P Lehmacher. Erlaubt sind auch Löwen Soccer ab Modell ´99.

2. Der Tisch muß turniermäßig bespielbar sein ( gute Ausleuchtung etc.). Beanstandungen von Spielbedingungen müssen durch einen schriftlichen Antrag erfolgen. Es findet eine unangemeldete Besichtigung des Spielortes durch 2 LR-Mitglieder statt. Erkennt der LR eine oder mehrere der Beanstandungen an, zahlt die Heimmannschaft eine Strafe von 25,00 € in die Ligakasse. Die Mängel sind innerhalb einer vorgegebenen Frist zu beseitigen. Liegen keine Mängel vor zahlt die Mannschaft die den Antrag gestellt hat, 25,00 € in die Ligakasse.

3. Auf Verlangen der Gastmannschaft müssen neuwertige Bälle benutzt werden. Der Gastmannschaft steht eine ¼ Stunde Einspielzeit nach Eintreffen bei der Heimmannschaft zu.

4. Der Gebrauch von Magnesia ist verboten.

5. Die Heimmannschaft trägt ihre Spieler zuerst in den Spielbericht ein. Die Gastmannschaft setzt ihre Spieler dazu.

6. Das benötigte Münzgeld bezahlt die Heimmannschaft.

7. Die Spieltage sind festgelegt. Jede Mannschaft hat das Recht, je einmal pro Hin- bzw Rückrunde, einen Spieltag offiziell zu verlegen. Verlegungen sind fristgerecht (2 Tage vor dem Spieltag) beim Ligasekretär und der gegnerischen Mannschaft anzumelden.
a) Ausnahme: Die beiden letzten Spieltage dürfen nicht nach hinten verlegt werden (früher geht). Alle anderen Spiele müssen vor dem vorletzten Spieltag gespielt sein.
b)Verlegungsregel: Beide MKs sind verpflichtet einen zeitnahen Termin abzusprechen (innerhalb einer Woche) und an den Ligasekretär zu melden. Sollte 4 Wochen nach dem festgelegten Spieltag kein Termin stehen, legt der Ligasekretär einen verbindlichen Termin fest.
c) Offizielle Verlegungen sind Spiele die mind. 1 Woche nach dem „normalen Spieltag“ stattfinden. Spiele die vor dem „normalen Spieltag“ stattfinden zählen nicht zu den offiziell verlegten dazu.

8. Jedes Mannschaftsmitglied ist verantwortlich als Informationsüberbringer.

9. Der Name einer Ligamannschaft gilt für die ganze Saison.

10. Wird einem Spieler einer Gastmannschaft während einer Begegnung der Zugang zum Spielort verweigert, (z.B. Lokalverbot), so wird die Begegnung an einem neutralem Spielort ausgetragen.

§ 5 Strafen

1. Tritt eine Mannschaft ein Spiel nicht an oder verspätet sich um mehr als eine Stunde, so hat sie die Begegnung 2:0, 8:0, 16:0 verloren.

2. Beim „Nichtantreten“ innerhalb einer Saison ist eine Strafe von 25,00 € in die Ligakasse zu entrichten. Beim zweiten „Nichtantreten“, ist eine Strafe von 50,00 € in die Ligakasse zu entrichten. Bei Nichtbezahlung der Strafe oder beim dritten Ausfall eines Ligaspieltages erfolgt ein Ligaausschluß für die laufende Saison. Die betroffene Mannschaft wird bei Wiederanmeldung wie ein Neueinsteiger behandelt.

3. Wechselt ein Spieler in der laufenden Saison die Mannschaft, so hat er drei Spieltage Sperre.

4. Die MKV (Mannschaftskapitäns-Versammlung) zählt als Pflichtveranstaltung für alle Mannschaften. Bei Nichterscheinen ist eine Strafe von 25,00 € in die Ligakasse zu entrichten, ansonsten folgt der Aus¬schluß aus der Liga für die laufende Saison.

5. Fällige Strafen sind innerhalb von 4 Wochen zu entrichten.

§ 6 Spielberichte

1. Spielberichte müssen in zweifacher Ausfertigung erstellt werden. Je eine für Heim- und Gastmannschaft. Zusätzlich einen Online Bericht per Mail an die Ligaleitung. Nach Spielende schicken beide MKs eine SMS an Ligasekretär mit Ergebnis.

2. Der Onlinebericht muss spätestens 7 Tage nach festgesetztem Spieltag bei der Ligaleitung eingegangen sein. Bei Verzug 5 € Strafe in die Ligakasse

3. Für ordnungsgemäßes Ausfüllen und rechtzeitiges Abschicken ist die Heimmannschaft verantwortlich.

4. Die MK´s haben sich über das Eingehen der Spielberichte selbst abzusichern (z. B. ein Kontrollanruf über den Eingang).

5. Besonderheiten oder Proteste werden auf der Rückseite der Spielberichte eingetragen.

6. Spielberichte sind von den MKs bis zur Siegerehrung aufzubewahren.

§ 7 Mannschaftskapitän

1. Die Mannschaften stellen je einen Mannschaftskapitän und einen Vertreter.

2. Sie sind verantwortlich für die Ausfertigung der Spielberichte, schlichten Streitigkeiten bei einer Begegnung und sind Ansprechpartner für die anderen Mannschaften.

3. Sie, oder von ihnen benannte Vertreter sind verfügbar für die MKV.

4. Die MKV kann bei Bedarf vom LIGARAT einberufen werden.

§ 8 Ligarat

1. Der Ligarat (LR) besteht aus drei Mitgliedern aus verschiedenen Vereinen.

2. Die Mitglieder werden jeweils für eine Saison auf der MKV gewählt. Die Reihenfolge der Mitglieder des Ligarates wird durch das Wahlergebnis bestimmt. Nachfolgende zählen als Ersatzmitglieder.

3. Der LR hat die Aufgabe bei Streitigkeiten oder Regelbrüchen zu vermitteln und/oder ein Urteil zu sprechen.

4. Einzelne LR-Mitglieder können als Schiedsrichter eingesetzt werden. Schiedsrichter sind zwei Wochen vor Spielbeginn beim LR anzufordern. Der LR bestimmt den Schiedsrichter unter sich und die Mannschaften teilen sich eine Aufwandsentschädigung von 25,00 €, die direkt an den Schiedsrichter zu begleichen ist.

5. Protestiert eine Mannschaft beim LR, so hat sie 25,00 € Kaution in die Ligakasse zu zahlen. Wird dem Protest entsprochen erhält sie die Kaution zurück. In besonderen Härtefällen bei einer Regelauslegung kann die Kaution auch bei negativem Protest zurückgezahlt werden. Die Entscheidung hierüber hat der LR. Über die Dringlichkeit eines Protestes entscheidet der LR.

6. Der Ablauf einer LR-Versammlung unterliegt folgenden Regeln.
a) Entscheidungen können nur bei mindestens 3 anwesenden LR-Mitgliedern getroffen werden. LR-Mitglieder, deren Mannschaft direkt an einem Protest betroffen ist, dürfen nicht abstimmen. In einem solchen Fall muß ein Ersatzmitglied einspringen.
b) Betroffene MK’s bzw deren Vertreter und evt. Zeugen werden frühzeitig (min. 1Woche im Voraus) zu einem LR-Termin geladen. Für die betroffenen Parteien besteht Erscheinungspflicht. Ansonsten ergeht ein automatisches Urteil gegen die nicht anwesende Partei.
c) Die Abstimmung nach der Verhandlung erfolgt geheim Die Entscheidungen einzelner LR-Mitglieder dürfen nicht bekanntgegeben werden Bei der Abstimmung sind keine Enthaltungen erlaubt. Der LR ist bei seinen Entscheidungen an die Ligaregeln gebunden berücksichtigt aber Umstände des einzelnen Falles. Er urteilt nach Sinn und nicht nach Wortlaut der Ligaregeln
d) Es muß ein Protokoll zum Ablauf der Verhandlung erstellt werden Inhalt des Protokolls sind: Betroffene Mannschaften; Abstimmungsergebnis; Urteil und dessen Begründung mit Bezug auf die Regel.

§ 9 Ligapokal

1. Am Ende der Saison wird ein Wanderpokal unter den Mannschaften der Westfalenliga ausgespielt.

2. Der Modus wird am Pokalspieltag durch den Ligarat bestimmt.

3. Es gilt der Spielmodus der Westfalenliga mit der Ausnahme, daß bei Punktegleichstand ein zusätzliches Doppel entscheidet. Es wird von jeder Mannschaft geheim neu bestimmt.

4. Der Spielort des Mannschaftsturniers wird anhand von Bewerbungen vom Ligarat ausgelost.

5. Beim Ligapokal dürfen nur angemeldete Ligaspieler teilnehmen.

§ 10 Mannschaftskapitäns-Versammlung (MKV)

1. Die MKV ist verantwortlich für die Gestaltung der Ligaregeln.

2. Vor Beginn einer Saison ist eine MKV durchzuführen. Der Ort der MKV wird anhand von Bewerbungen vom Ligarat ausgelost.

3. Die MKV bestimmt über die Neugestaltung oder Ergänzung der Ligaregeln für die laufende Saison.

4. Sie wählt den LR.

5. Sie überwacht die Auslosung der Paarungen der Liga.

6. Bestehende Ligaregeln sind geschützt. Ihre Änderung bedarf einer 2/3 Mehrheit. Ergänzungen von bestehenden Ligaregeln durch Zusätze können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Diese dürfen aber nicht im Gegensatz zu bestehenden Ligaregeln stehen. Enthaltungen werden zur Ermittlung der Mehrheiten nicht mitgezählt.